Häufige Entsorgungsfragen

Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen und Antworten auf häufig gestellte Entsorgungsfragen:

Bitte stellen Sie zur Abfuhr ausschließlich Elektroaltgeräte bereit. Zerbrochene Lampen, austretende Tinte / Toner, lose Batterien und sonstige gefährliche Abfälle (siehe oben) gefährden Mensch, Tier und Umwelt!

Auto-/Kfz-Teile dürfen von der Siegener Recycling Werkstätten gGmbH nicht angenommen werden. Diese Teile unterliegen der Altfahrzeug-Verordnung (“Diese Verordnung gilt für Fahrzeuge und Altfahrzeuge einschließlich ihrer Bauteile und Werkstoffe”) und sind bei autorisierten Autoverwertungsbetrieben abzugeben.

Batterien / Akkus gelten nicht als Elektroaltgerät und können bei den Siegener Recycling Werkstätten gGmbH in haushaltsüblichen Mengen abgegeben werden. Batterien / Akkus sind zudem vor Abgabe eines Elektroaltgerätes aus diesem heraus zu nehmen (falls möglich). Auch an den bekannten Sammelstellen (z. B. im Handel) oder beim Schadstoffmobil können Gerätebatterien abgegeben werden.

Für weitere Informationen siehe -> Umweltbundesamt

Besondere Hinweise zu Lithiumbatterien siehe -> Umweltbundesamt

Die Rohlinge bestehen überwiegend aus Polycarbonat, einem hochwertigen Kunststoff. Sie lassen sich mit geringem Aufwand recyceln. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit Ihre Rohlinge (ohne Umverpackung) bei uns zu entsorgen.

Für weitere Informationen siehe -> Umweltbundesamt

Wir bitten zu beachten, daß sich keine personenbezogenen Daten o. ä. auf den von Ihnen zurückgegebenen Altgeräten (Computer, Handy usw.) oder Datenträgern (USB-Stick, CD usw.) befinden. Stellen Sie deshalb sicher, dass Sie Ihre Daten, insbesondere personenbezogene, gelöscht haben!

E-Bikes und E-Scooter (ohne Sitz) gelten als Elektroaltgerät und sind somit, jedoch ohne Akku, bei der Siegener Recycling Werkstätten gGmbH abzugeben. Die Akkus sind im Handel oder bei entsprechenden Sammelstellen abzugeben.

 

Wir bieten Ihnen auch die Möglichkeit Ihren Eisenschrott bei uns zu entsorgen. Bitte beachten Sie hierzu, daß benzinbetriebene Geräte wie z. B. Rasenmäher frei von Benzin und Öl sein müssen und das geschlossene Druckbehälter nicht angenommen werden können!

Gefährliche Abfälle gehören nicht in den Elektroschrott. Farbreste, Spraydosen, Gaskartuschen usw. stellen besondere Gefahren für Mensch und Umwelt dar und können nicht bei den Siegener Recycling Werkstätten gGmbH abgegeben werden. Diese sind bitte an einer Schadstoffsammelstelle oder am Schadstoffmobil abzugeben.

Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen usw. können bei den Siegener Recycling Werkstätten gGmbH in Kleinmengen bis 20 Stk., an den bekannten Sammelstellen oder beim Schadstoffmobil abgeben werden. Aufgrund der Bruchgefahr und des Schadstoffgehaltes sollten Lampen vor Abgabe einer Leuchte aus dieser herausgenommen und separat abgegeben werden.

Für weitere Informationen siehe -> Umweltbundesamt

Weitere Sammelstellen und Informationen siehe -> Lightcycle

Nachtspeicherheizungen gelten als Elektroaltgerät und können bei der Siegener Recycling Werkstätten gGmbH zur Entsorgung abgegeben werden, wenn die Nachtspeicherheizungen (unbeschädigt am Stück und ohne Teilzerlegung) staubdicht verpackt sind:

Die Nachtspeicheröfen sind staubdicht mit einem starken Textilklebeband an den Lüftungsschlitzen abzukleben. Sie sind einzeln in reißfeste PE-Folie mit einer Mindeststärke von 0,15 mm bzw. entsprechenden Großraumsäcken luftdicht zu verpacken. Die Folie ist an den Enden sowie an den Ecken zu verkleben. Die Nachtspeichergeräte sind gesichert auf Europaletten anzuliefern. Dabei müssen die Lüftungsschlitze der Geräte auf der Palette immer nach oben zeigen. Maximal dürfen drei Nachtspeicheröfen übereinander gestapelt werden. Die Nachtspeicheröfen sind vollständig verpackt auf der Europalette mit geeigneten Umreifungsband ausreichend zu verzurren (Stretchfolie ist nicht ausreichend). Die Anlieferungen sind jeweils zur Abstimmung der Entladung vorab telefonisch anzukündigen. Anlieferungen, die nicht den Vorgaben entsprechend verpackt sind, müssen wir abweisen. Darüber hinaus gelten die Regelungen der TRGS 519.

Die Demontage sollte immer durch eine entsprechende Fachfirma erfolgen.

Für weitere Informationen siehe -> Nachtspeicheröfen entsorgen

Fachfirmen finden Sie unter -> Elektroinnung Siegen

Photovoltaikmodule gelten als Elektroaltgerät und können bei der Siegener Recycling Werkstätten gGmbH zur Entsorgung abgegeben werden. Die Module müssen lichtgeschützt, trocken, mit abgeklebten Kontakten angeliefert und in geeigneter Weise für den Transport gesichert sein. PV-Module ohne Rahmen sollten aufgrund erhöhter Bruchgefahr getrennt von Modulen mit Rahmen angeliefert und gelagert werden.

Hinweis: Wir bitten zu beachten, daß solarthermische Anlagen zur Warmwassererzeugung („Sonnenkollektoren“) keine PV-Module sind und nicht unter die Elektrogeräte fallen.

Tintenpatronen und Tonerkartuschen aus Druckern usw. können ausschließlich in einer Umverpackung bei den Siegener Recycling Werkstätten gGmbH abgegeben werden. Wir geben diese dann zur ordnungsgemäßen Entsorgung an unser Partnerunternehmen weiter.

Für weitere Informationen siehe -> Abfallratgeber Bayern

Tonbänder, Musik- und Videokassetten, Schallplatten, Foto- und Filmmaterial, Disketten usw. können nicht bei den Siegener Recycling Werkstätten gGmbH abgegeben werden.

Verpackungen wie Kartonagen, Styropor, Plastiktüten, Holz- und Kunstoffbehälter usw. können nicht bei den Siegener Recycling Werkstätten gGmbH abgegeben werden. Diese sind bitte entsprechend über die bekannten Systeme wie Altpapiercontainer, Gelber Sack, Restmülltonne usw. zu entsorgen.