Häufige Entsorgungsfragen

Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen und Antworten auf häufig gestellte Entsorgungsfragen:

Bitte stellen Sie zur Abfuhr ausschließlich Elektroaltgeräte bereit. Zerbrochene Lampen, austretende Tinte / Toner, lose Batterien und sonstige gefährliche Abfälle (siehe oben) gefährden Mensch, Tier und Umwelt!

Auto- und Kfz-Teile können nicht angenommen werden. Sie unterliegen der Altfahrzeug-Verordnung („Diese Verordnung gilt für Fahrzeuge und Altfahrzeuge einschließlich ihrer Bauteile und Werkstoffe“) und müssen daher bei einem autorisierten Autoverwertungsbetrieb abgegeben werden.

Batterien und Akkus gelten nicht als Elektroaltgeräte und können in haushaltsüblichen Mengen abgegeben werden. Vor der Abgabe eines Elektroaltgerätes sind, sofern möglich, sämtliche Batterien und Akkus zu entnehmen.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Gerätebatterien an den bekannten Sammelstellen – etwa im Handel oder beim Schadstoffmobil – abzugeben.

Für weitere Informationen siehe -> Umweltbundesamt

Besondere Hinweise zu Lithiumbatterien siehe -> Umweltbundesamt

Die Rohlinge bestehen überwiegend aus Polycarbonat, einem hochwertigen Kunststoff. Sie lassen sich mit geringem Aufwand recyceln. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit Ihre Rohlinge (ohne Umverpackung) bei uns zu entsorgen.

Für weitere Informationen siehe -> Umweltbundesamt

Wir bitten zu beachten, daß sich keine personenbezogenen Daten o. ä. auf den von Ihnen zurückgegebenen Altgeräten (Computer, Handy usw.) oder Datenträgern (USB-Stick, CD usw.) befinden. Stellen Sie deshalb sicher, dass Sie Ihre Daten, insbesondere personenbezogene, gelöscht haben!

E-Bikes und E-Scooter (ohne Sitz) gelten als Elektroaltgeräte und können, jedoch ohne Akku, abgegeben werden. Akkus sind separat zu entsorgen, beispielsweise im Handel oder an dafür vorgesehenen Sammelstellen.

Wir bieten Ihnen auch die Möglichkeit Ihren Eisenschrott bei uns zu entsorgen. Bitte beachten Sie hierzu, daß benzinbetriebene Geräte wie z. B. Rasenmäher frei von Benzin und Öl sein müssen und das geschlossene Druckbehälter nicht angenommen werden können!

Gefährliche Abfälle gehören nicht in den Elektroschrott. Farbreste, Spraydosen, Gaskartuschen und ähnliche Stoffe stellen besondere Gefahren für Mensch und Umwelt dar und können daher nicht über die Elektroschrottsammlung entsorgt werden.
Bitte geben Sie solche Abfälle bei einer Schadstoffsammelstelle oder beim Schadstoffmobil ab.

Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen und ähnliche Beleuchtungskörper können in Kleinmengen (bis zu 20 Stück) abgegeben werden – an den bekannten Sammelstellen, beim Schadstoffmobil oder bei spezialisierten Annahmestellen.
Aufgrund der Bruchgefahr und des Schadstoffgehalts sollten Lampen vor der Abgabe aus der Leuchte entnommen und separat abgegeben werden.

Für weitere Informationen siehe -> Umweltbundesamt

Weitere Sammelstellen und Informationen siehe -> Lightcycle

Nachtspeicherheizungen gelten als Elektroaltgeräte und können zur Entsorgung abgegeben werden, sofern sie unbeschädigt, vollständig und ohne Teilzerlegung staubdicht verpackt sind.

Verpackungsvorgaben:

  • Lüftungsschlitze müssen mit starkem Textilklebeband staubdicht abgeklebt werden.
  • Geräte sind einzeln in reißfeste PE-Folie (Mindeststärke 0,15 mm) oder geeignete Großraumsäcke luftdicht zu verpacken.
  • Folie an Enden und Ecken sorgfältig verkleben.
  • Anlieferung erfolgt gesichert auf Europaletten, Lüftungsschlitze müssen nach oben zeigen.
  • Maximal drei Nachtspeichergeräte dürfen übereinander gestapelt werden.
  • Die Geräte sind vollständig verpackt und mit geeignetem Umreifungsband auf der Palette zu verzurren (Stretchfolie ist nicht ausreichend).

Wichtig:
Die Anlieferung ist vorab telefonisch anzukündigen, um die Entladung abzustimmen.
Geräte, die nicht den Verpackungsvorgaben entsprechen, können nicht angenommen werden.
Zusätzlich gelten die Regelungen der TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe).

Hinweis:
Die Demontage von Nachtspeicheröfen sollte immer durch eine Fachfirma erfolgen.

Für weitere Informationen siehe -> Nachtspeicheröfen entsorgen

Fachfirmen finden Sie unter -> Elektroinnung Siegen

Photovoltaikmodule gelten als Elektroaltgeräte und können zur Entsorgung abgegeben werden.

Anlieferungshinweise:

  • Module müssen lichtgeschützt, trocken und mit abgeklebten Kontakten angeliefert werden.
  • Eine transportsichere Verpackung ist erforderlich.
  • PV-Module ohne Rahmen sollten aufgrund der erhöhten Bruchgefahr getrennt von Modulen mit Rahmen angeliefert und gelagert werden.

Wichtig:
Solarthermische Anlagen zur Warmwassererzeugung („Sonnenkollektoren“) sind keine Photovoltaikmodule und fallen nicht unter die Elektroaltgeräteentsorgung.

Tintenpatronen und Tonerkartuschen aus Druckern usw. können ausschließlich in einer Umverpacku

Tintenpatronen und Tonerkartuschen aus Druckern und ähnlichen Geräten können nur in geeigneter Umverpackung zur Entsorgung abgegeben werden.
Die gesammelten Patronen und Kartuschen werden anschließend ordnungsgemäß an ein spezialisiertes Partnerunternehmen zur weiteren Verwertung übergeben.

Für weitere Informationen siehe -> Abfallratgeber Bayern

ng bei den Siegener Recycling Werkstätten gGmbH abgegeben werden. Wir geben diese dann zur ordnungsgemäßen Entsorgung an unser Partnerunternehmen weiter.

Für weitere Informationen siehe -> Abfallratgeber Bayern

Tonbänder, Musik- und Videokassetten, Schallplatten, Foto- und Filmmaterial, Disketten und ähnliche Datenträger können nicht über die Elektroschrottsammlung entsorgt werden.

Weitere Abfälle
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www.kg-umwelt.de!